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Wohnprojekt


Wohnquartier ”Schiefkoppel“ in Flintbek

In Flintbek entsteht innerhalb eines neuen Wohngebietes, im B-Plan 50, das neue Wohnprojekt „Schiefkoppel“. Dort sind ca. 47 neue Wohnungen in Reihen- und Mehrfamilienhäusern geplant – mit Wohnungsgrößen von ca. 45 bis 130 qm. Das Grundstück hat eine Größe von über 6.500 qm.

Der B-Plan 50 tritt am 18.10.2023 in Kraft!

Das Wohnprojekt „Schiefkoppel“ schließt an zwei Seiten direkt an die bestehende Bebauung an. An diesen beiden Seiten ist schon eine schöne grüne Umrandung vorhanden, ein Knick mit Bäumen und Sträuchern. Außerdem hat an dieser Stelle die Eiszeit ein sanft abfallendes Gelände geschaffen. Die neue Bebauung nimmt diese Bewegung auf, das macht das Grundstück spannend.



Baugemeinschaft: Was ist das?

Bauen in Gemeinschaft, gemeinsames Planen und Bauen heißt einen Ort zu schaffen, an dem nachbarschaftliches Wohnen, familiäres Miteinander und Engagement die Grundlage für unseren Alltag bilden. Es heißt, sich einzubringen in Diskussionen und Gruppenprozesse, gemeinsam Entscheidungen zu treffen und Konflikte zu lösen, sich inspirieren zu lassen, zu gestalten, sich mittragen zu lassen und Verantwortung zu übernehmen. Es heißt, Gemeinschaft genießen zu können, aber auch die eigene Tür verschließen zu können und sein eigenes Ding zu machen. Vieles soll möglich sein.

In der Planung und dem Bauprozess bedeutet Baugemeinschaft, sich gemeinsam zu organisieren, die jeweiligen persönlichen und finanziellen Herausforderungen der einzelnen Bauparteien anzuerkennen und in den verantwortlichen Umgang mit persönlichen und ökologischen Ressourcen einzubeziehen. Professionell unterstützt wird das Projekt dabei von der Conplan Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, die als Projekt-Entwicklerin für nachbarschaftliche Wohnkonzepte bereits viele vergleichbare Projekte begleitet hat.

Damit die Ideen und Wünsche gebündelt und in eine zielführende Planung münden können, sind erfahrene Unterstützer an Bord. Die Projekt-Entwickler und Projekt-Entwicklerinnen der Conplan KG haben seit vielen Jahren zahlreiche Wohnprojekte und Baugemeinschaften in der Planung und Umsetzung unterstützt. Zusammen mit dem Architekturbüro sorgt die Conplan dafür, dass es eine fundierte und transparente Kostenkalkulation gibt, Anträge und Verträge professionell aufgesetzt werden und die gesamte Planung und Umsetzung koordiniert wird.

Finanzen:

Die Conplan bespricht mit jeder Interessentin/jedem Interessenten die jeweiligen individuellen Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von Förderdarlehen der KfW und des Landes Schleswig-Holstein.

 



Von der Planungsgemeinschaft...

In der Planungsphase wird die sogenannte Planungsgemeinschafts-GbR gegründet. Ihr Zweck ist es, die Planungen für das Wohnprojekt – unterstützt von den Architekten und Fachplanern – so weit zu konkretisieren, dass eine Baugenehmigung erlangt und das Grundstück gemeinsam gekauft werden kann. Zu der Gruppe, die die Planungsgemeinschafts-GbR gegründet hat, stoßen im Verlauf weitere Mitglieder hinzu, die verbindlich für konkrete Einheiten in die GbR aufgenommen werden. So wächst die Baugruppe kontinuierlich.

... über die Baugemeinschaft zur …

Hat die Planung einen Stand erreicht, dass ein Bauantrag gestellt werden kann bzw. liegt eine Genehmigung vor und ist eine ausreichende Belegungsquote erreicht (ab 50%), erfolgt in der Regel der Grundstückskauf.

Sobald rund 75% der Wohnungen vergeben sind, kann die Planungs- in eine Baugemeinschafts-GbR übergehen. Diese beauftragt alle Gewerke im eigenen Namen, verwaltet die Einlagen der Gesellschafter und begleicht alle (freigezeichneten) Rechnungen.

Nach Fertigstellung der Wohnungen wird der Bau abgenommen, die Firmen schlussgerechnet und die Kostenverteilung in der Baugemeinschaft erstellt. Damit kann die Gesellschaft aufgelöst werden.

... Wohnungseigentümer-gemeinschaft

Nach dem Kauf des Grundstücks und Vorliegen der Abgeschlossenheits-bescheinigung wird das Grundstück im nächsten Schritt nach
Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt. Dadurch entstehen Grundbücher für jede einzelne Wohnung, die den Eigentümern direkt zugeordnet werden. Das Grundstück und die Gemeinschaftseinrichtungen verbleiben im Gemeinschaftseigentum. Die Verwaltung des Gebäudes erfolgt als Wohnungseigentümergemeinschaft und wird in der Regel von einer professionellen Hausverwaltung begleitet.